Motorrad &
Leichtkraftrad

FÜHRERSCHEINKLASSEN AM, A, A1, A2

Klasse AM

Beschreibung:

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Hinweise:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig

Klasse A

Beschreibung:

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Hinweise:

  • Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
  • Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
  • Beinhaltet: Klasse AM, A1 und A2
  • Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
  • Hinweis: Bei 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse A1

Beschreibung:

Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Hinweise:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig
  • Beinhaltet: Klasse AM

Klasse A2

Beschreibung:

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg.

Inhaber der Klasse A dürfen beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.

Hinweise:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Befristung: Klasse A2 ist unbefristet gültig#
  • Beinhaltet: Klasse AM und A1
  • Hinweis: Bei 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich