PKW &
Anhänger

FÜHRERSCHEINKLASSEN B, BF17, BE, UND B96

Klasse B / BF17

Beschreibung:

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Hinweise:

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
  • Befristung: Klasse B ist unbefristet gültig
  • Beinhaltet: Klasse AM, L

Natürlich kannst du bei uns auch eine Automatik-Ausbildung absolvieren. Du darfst dann aber nur ein Automatik-Fahrzeug fahren.
Dir ist es aber möglich, nachträglich mit einer praktischen Schaltgetriebe-Fahrprüfung diese Beschränkung aufheben zu lassen.

Klasse B96

Beschreibung:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.

Hinweise:

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
  • Befristung: Klasse B96 ist unbefristet gültig
  • Beinhaltet: Klasse AM, L

Natürlich kannst du bei uns auch eine Automatik-Ausbildung absolvieren. Du darfst dann aber nur ein Automatik-Fahrzeug fahren.
Dir ist es aber möglich, nachträglich mit einer praktischen Schaltgetriebe-Fahrprüfung diese Beschränkung aufheben zu lassen.

Klasse BE

Beschreibung:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 7000 kg.

Hinweise:

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
  • Befristung: Klasse B ist unbefristet gültig
  • Voraussetzungen:

    Vorbesitz der Klasse B

Natürlich kannst du bei uns auch eine Automatik-Ausbildung absolvieren. Du darfst dann aber nur ein Automatik-Fahrzeug fahren.
Dir ist es aber möglich, nachträglich mit einer praktischen Schaltgetriebe-Fahrprüfung diese Beschränkung aufheben zu lassen.